Die kantonale Verordnung Religionsunterricht (KGS 9.1) der evangelischen Landeskirche gilt auch für den HRU. Der HRU wird während 6 Jahren in 1 Lektion / Woche vor der Konfirmation erteilt. Kann das Konfirmandenjahr nicht in der Wohnortskirchgemeinde stattfinden, wird weiterhin der HRU in der Institution besucht.
Der HRU wird grundsätzlich ökumenisch erteilt. Ziele und Inhalte des HRU sind im deutschschweizerischen ökumenischen Lehrplan zum HRU beschrieben. Dieser Lehrplan steht auf den Webseiten der Landeskirchen zum Download bereit.
Die Landeskirche sorgt für geeignete Lehrpersonen HRU.(-> ökumenische deutschschweizerische Zusatzausbildung HRU )
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der ausführlichen Wegleitung Heilpädagogischer Religionsunterricht
Wie behindertenge- recht sind unsere Räume? |
Ressortverantwortliche Bauliches / Kirchenvorsteherschaft |
Gemeinsam mit Abdul im Elektrorollstuhl schauen wir alle öffentlichen kirchlichen Räume ganz konkret an. Von der Kirche bis zum Kirchgemeindehaus. Beim anschliessenden Gespräch kann eine realistische Prioritätenliste erstellt werden. |
Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung in der Gemeinde entdecken |
Kirchenvorsteherschaft und Ressortverantwortliche Religionsunterricht |
Statistisch gesehen haben 8% der Kinder und Jugendliche einen speziellen Förderungsbedarf. Viele gehen in eine heilpädagogi- sche Einrichtung im Kanton. Oft gehen aber leider diejenigen vergessen, die einen besonderen Förderungsbedarf haben und auswärts betreut werden. |
Konfirmation von Jugendlichen mit einer Behinderung |
Pfarrpersonen |
Wie kann ich Jugendliche mit besonderem Förderungsbedarf im Konfunterricht integrieren? Wo sind Grenzen vom integrativen Unterricht und wo ist ein separativer Unterricht sinnvoll? |
Unterrichtsassistenz Assistenz |
Religionslehrpersonen, Pfarrpersonen Ressortverantwortli- che Religionsunterricht und Kirchenvorsteherschaft |
Religionsunterricht mit integrierten Jugendlichen mit besonderem Förderungsbedarf haben in der Schule meist eine Unterrichtsassistenz. Wie ist das im Religionsunterricht? Gemeinsam fin- den wir der Situation angepasste Lösungen. |
Integrativer Gottesdienst |
Pfarrpersonen, Diakone, Kirchenvorsteherschaft |
Gemeinsam entwickeln wir einen integrativen Gottesdienst, bei dem auch Kinder mit einer Beeinträchtigung dabei sein können. |
Fachcoaching |
Religionslehrpersonen im Heilpädagogischen Unterricht HRU |
Miteinander tauschen wir über den Religionsunterricht im Heilpä- dagogischen Unterricht HRU aus. Meine Aussensicht ist nie eine Bewertung, sondern immer ein gemeinsames Austauschen von Wahrnehmungen und Erfahrungen. |
Träumen von einer Kirche für alle |
Retraite der Kirchenvorsteherschaft mit Ressortverantwortliche und Mitarbeitenden |
Gemeinsam träumen, eine Auslegeordnung machen und konkret werden im Hinblick auf eine Kirche für alle. Dabei auch Aus- grenzungen spielerisch erfahren und Lösungen zuerst im Herzen und erst dann in den Details, bauliche Massnahmen usw. su- chen. Z.B. von Freitag Nachtessen bis Samstag 16 Uhr, z.B. Rüdlingen, Fischingen, Wildberg oder anderswo. |
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