Grundsatz

HRU – Schüler/innen sollen von Anfang an nach Möglichkeit in ihrer Wohnortskirchgemeinde kirchlich beheimatet werden. Dafür sind die folgenden Punkte zu beachten:

Information der Eltern vor Beginn des Schuljahres

Informationen zum neuen Schuljahr mit dem Hinweis, dass der Religionsunterricht ökumenisch durchgeführt wird, versendet entweder die Institution oder jene Person (bzw. die Kirchgemeinde), die den Religionsunterricht erteilen wird. Darin soll eine Kontaktperson der evangelischen und katholischen Kirche für die Eltern angegeben werden. Sinnvollerweise ist das dieselbe Person (sofern es nicht die Religionslehrperson ist), die auch den Kontakt zur Kirchgemeinde, respektive zur Religionslehrperson pflegt.

Bitte an die Eltern

Nicht immer hat die Kirchgemeinde Kenntnis von Schülerinnen und Schülern, die auswärts zur Schule gehen. Wir bitten die Eltern, sich bei ihrer Kirchgemeinde oder bei ihrer Pfarrperson zu melden. Bitte geben Sie die Klasse oder Schulstufe und den Ort der Schule an.

Das bietet eine gute Möglichkeit über den Religionsunterricht ins Gespräch zu kommen.

Die Fachstelle Integration von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung ist gerne bereit, Kontakte zur Kirchgemeinde zu vermitteln.

Wegleitung Heilpädagogischer Religionsunterricht

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der ausführlichen Wegleitung Heilpädagogischer Religionsunterricht

Weitere Informationen für Eltern

Auf der Seite für Kinder und Jugendliche habe ich weitere Informationen zusammen gestellt. Teilweise auch in "leichter Sprache", die sich eignen um den Kindern und Jugendlichen vorzulesen, damit sie so alles besser verstehen. Bitte schauen Sie hier nach.